Strukturreform der EKD

Vertragsverhandlungen der EKD mit der UEK und der VELKD - Ergebnisse zur Strukturreform

Der damals aus dem Amt scheidende Ratsvorsitzende Engelhardt hat in seinem Ratsbericht vor der EKD-Synode in Wetzlar 1997 auf eine strukturelle Konzentration in der EKD gedrungen. Er hob heraus, dass die Aufgaben der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse neu organisiert und Doppelarbeit vermieden werden könnten, um Kräfte zu bündeln und Geld zu sparen. Es sei auf weitere Sicht entscheidend, wie die evangelische Kirche in der öffentlichen Wahrnehmung dastehe. Nachhaltige Konsequenzen sind aus diesem Anstoß zunächst nicht gezogen worden. Erst mit dem Entschluss der Mitgliedskirchen von EKU und Arnoldshainer Konferenz, sich in der UEK, "Union evangelischer Kirchen in der EKD", zusammen zu schließen mit dem ausdrücklichen Ziel, die UEK letztendlich in die EKD hinein aufzulösen, ist in die Reformbemühungen neue Bewegung gekommen. Durch das sogenannte von Vietinghoff-Papier vom Januar 2002 ist aus den Reformüberlegungen ein konkreter Reformprozess geworden. Die neue Initiative ist letztendlich von den Landeskirchen ausgegangen. Anders als bei dem gescheiterten EKD-Reformversuch in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kann jetzt auf der Grundlage einer theologisch und rechtlich zwischen den Gliedkirchen der EKD bestehenden Kirchengemeinschaft gehandelt werden. Mit der Leuenberger Konkordie, ihren konkreten Auswirkungen auf die einschlägigen Artikel in der EKD-Grundordnung und nicht zuletzt dem Beitritt der EKD selbst zur Konkordie sind in theologischer Hinsicht maßgebende Grundvoraussetzungen geschaffen worden, die heute eine engere Zusammenarbeit bekenntnisverschiedener Landeskirchen auf EKD-Ebene ermöglichen. Ausgangspunkt des gegenwärtigen Reformprozesses ist die Einigkeit in dem Ziel, die bestehende Kirchengemeinschaft zu vertiefen, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und so die Gemeinschaft der lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen und damit die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stärken. Dieser Gedanke hat in der Präambel der nun vorliegenden Vertragsentwürfe zwischen der EKD und UEK bzw. VELKD seinen Ausdruck gefunden.

Im Rahmen der Kirchenkonferenz haben die Gliedkirchen im Dezember 2002 einen Ad-hoc-Ausschuss aus kirchenleitenden Persönlichkeiten unter Vorsitz von Landesbischof Engelhardt eingesetzt, dessen Aufgabe es war, die bis dahin vorliegenden Reformvorschläge zu sichten, auszuwerten und Vorschläge zu erarbeiten. Der Ausschuss hat seine Arbeit mit einem Blick auf den kirchlichen Einigungsprozess in der DDR in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begonnen. Unter Berücksichtigung der dort gewonnenen Erfahrungen zur theologischen Reflektion eines kirchlichen Reformprozesses ist an den Anfang der Überlegungen ein Überblick über Bekenntnis und Bekenntnisbindung der Konfessionen innerhalb der EKD gestellt worden. Übereinstimmung bestand darin, dass unter der Bedingung der Erhaltung der konfessionellen Identitäten und Handlungsfähigkeiten bei den Strukturüberlegungen folgende Ziele erreicht werden müssen:

  • Stärkung einer profilierten evangelischen Präsenz in Gesellschaft und Öffentlichkeit
  • wirksamere und zukunftsorientiertere Wahrnehmung der Gemeinschaftsaufgaben
  • Vertiefung der theologischen Arbeit vor dem Hintergrund der durch Leuenberg fortentwickelten innerevangelischen Ökumene
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Landeskirchen
  • Ausbau von Beratung und Unterstützung der Landeskirchen
  • Konzentration der Kräfte durch sorgsamen Umgang mit verfügbaren Ressourcen, Abbau von Doppelstrukturen, Transparenz von Abläufen, Willensbildung und Entscheidungsfindung sowie Verbesserung der Kommunikation zwischen den Bekenntnisfamilien.

Der Ad-hoc-Ausschuss hat sich mit verschiedenen Modellüberlegungen beschäftigt. Nach eingehender Beratung der jeweiligen Vor- und Nachteile hat er ein Modell erarbeitet, dessen Kerngedanke es ist, dass die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse ihren Auftrag in der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen und nicht mehr neben ihr. Sie tun dies auf der Grundlage von jeweils mit der EKD abgeschlossenen Verträgen. Damit bleiben sie - solange sie es selbst wollen - selbständige Subjekte, die nach ihrem jeweiligen Selbstverständnis organisiert sind. Ihren Auftrag nehmen sie in eigener Verantwortung in der EKD wahr. Eckpunkte dieses Modells sind vor allem:

  • Die EKD nimmt grundsätzlich als die Gemeinschaft aller Gliedkirchen deren Gemeinschaftsaufgaben wahr.
  • Der Erfüllung der Aufgaben von EKD, UEK und VELKD bedarf es nur eines Kirchenamtes.
  • Ziel ist es, soviel Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen zu erreichen wie möglich und soviel Differenzierung für die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse vorzusehen wie aus deren Verständnis nötig.

Der Vorzug dieser Lösung ist die Möglichkeit einer engen Verzahnung innerhalb der EKD, die aber für die beiden gliedkirchlichen Zusammenschlüsse asymmetrisch ausgestaltet werden kann und so Rücksicht nimmt auf Bekenntnisbindung und jeweiliges Selbstverständnis, einschließlich der von der UEK angestrebten Auflösung in die EKD.

Dieses Modell hat der Ad-hoc-Ausschuss in einem Abschlussbericht im Dezember 2003 in der Kirchenkonferenz vorgelegt. Der Rat der EKD hat ebenso wie die Vollkonferenz der UEK und die Generalsynode der VELKD den beschrittenen Weg begrüßt. Im Frühjahr 2004 haben EKD, UEK und VELKD Verhandlungskommissionen gebildet, die weitgehend wortgleiche, in einigen Einzelfragen auch voneinander abweichende Verträge ausgearbeitet haben. Am 60. Jahrestag der Gründung der EKD, am 31. August 2005, sind diese Verträge vom Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Dr. Huber, dem Leitenden Bischof der VELKD, Bischof Knuth, und dem Vorsitzenden der Vollkonferenz der UEK, Landesbischof Dr.Fischer, unterzeichnet worden. Das Gesetzgebungsverfahren zur notwendigen Änderung der Grundordnung der EKD, der UEK und der Verfassung der VELKD sowie zur Zustimmung zu den Verträgen ist eingeleitet worden. Die entsprechenden Beschlüsse der Gremien der Zusammenschlüsse sind im Herbst 2005 gefasst worden. Nach dem Zustimmungsprozess in den Gliedkirchen im Verlauf des Jahres 2006 kann die Reform spätestens zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.



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