zurück

Investivlohn

Der Stichwortartikel von Jonathan und Hartmut Przybylski definiert eingangs: "Der Begriff ,Investivlohn' beschreibt eine Situation, in der abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Lohns oder ihres Gehaltes nicht zur freien Verfügung ausbezahlt bekommen, sondern anlegen, also ,investieren'. Die Vielzahl der Möglichkeiten und Formen ist dabei sehr groß und die jeweilige Abgrenzung der Nuancen schwierig ...". Abschließend stellt der Verfasser fest: "Nach evangelischem Verständnis ist die Verteilung von Eigentum und Vermögen nicht die alleinige Grundlage einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Freiheit, Sicherheit, Teilhabe und sozialer Rang werden auch bestimmt durch die Verfassung, durch wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen und Rechte, sowie durch Bildung und Mitbestimmung. Gleichwohl läge angesichts der wahren Verhältnisse die Konsequenz in einer neuen, evangelischen Diskussion über Eigentums- und Vermögensbildung in sozialer Verantwortung, welche sich nicht nur mit einer gerechten Verteilung der Zuwächse begnügt, sondern auch die Substanz der vorfindlichen Vermögensverteilung thematisiert."

  • Investivlohn | von Jonathan und Hartmut Przybylski

    Upload am: 08.09.2010


EKD-Logo
Copyright2017 Sozialwissenschaftliches Institut der EKD | Homepage | Impressum | Kontakt | Sitemap
Publikationsdatum dieser Seite: Donnerstag, 9. März 2017 13:47